Kurze Erinnerung: Für die Marokko Tour die im Frühjahr wegen der Corona-Pandemie ausgefallen ist hatte ich bei der Motorbiker-Zentrale einen Motorradtransport nach Spanien gebucht und bezahlt.
Nach einigen Querelen wurde die Hälfte des Transportpreises zurückgezahlt, die andere Hälfte mit Verweis auf AGB (die für den Fall der höheren Gewalt aber keine Festlegungen enthalten) einbehalten.
Das eingeleitete Mahnverfahren hat sich inzwischen bis zum Amtsgericht in Olpe vorgearbeitet. Das hat zwar nicht geurteilt – aber seiner Überzeugung Ausdruck verliehen daß der Transportpreis selbstverständlich vollständig zu erstatten ist und hat zu einer ‘kostensparenden Einigung ohne Urteil’ aufgerufen. Das hat wieder Bewegung in die Sache gebracht, so daß die zweite Hälfte des Transportpreises inzwischen auch wieder zurück ist. Nun geht es also nur noch um die Nebenforderung – Mahn- und Gerichtskosten von knapp 100 EUR.