So langsam klären sich die letzten offenen Punkte der wegen der Corona-Pandemie ausgefallenen Marokko-Tour im Frühjahr.
Die Lufhansa hat sich da mit der Erstattung der stornierten Flüge nicht mit Ruhm bekleckert. Nachdem dann nach dem Mahnverfahren und eingeleitetem Gerichtsverfahren die Erstatung der Tickets erfolgte, waren nun nur noch die inzwischen aufgelaufenen Mahn- und Gerichtskosten offen. Nachdem das Amtsgericht Köln die Klageschrift an die Lufthansa weitergeleitet hat, kam dann heute die Überweisung der Lufthansa über die Nebenforderung. Zumindest in der Rechtsabteilung der Lufthansa scheinen also Leute zu arbeiten, die die Rechtslage kennen und auch fristgerecht Zahlungen auslösen können.
Ich finde es dennoch schade, daß ich hier trotz eindeutiger Rechtslage und viel Geduld (ich habe der Lufthansa immerhin statt der gesetzlichen Frist von 7 Tagen drei Monate Zeit für die Erstattung gelassen) ein Gericht benühen mußte. Und ich bin kein Einzelfall – es sind wohl Stand gestern immernoch 650.000 Erstatungen offen.
Aber was gutes hatt es auch: Ich habe wieder was gelernt. Und weiß nun, daß sich ein Mahnantrag problemlos online stellen läßt – und auch dass das Aufsetzen einer Klageschrift kein Hexenwerk ist, wofür man unbedingt einen Anwalt bräuchte.