Marokko 2000 virtuell – AFerry Buchungsportal und Balearia Fährgesellschaft

Für die Überfahrt von Malaga nach Marokko habe ich über das Buchungsportal AFerry (mit Sitz in GB) die Passagen bei der spanischen Fährgesellschaft Balearia gebucht.

Für Fährüberfahrten gilt europäische Regulierung die im Falle von Stornierungen eine Erstattung des Fährpreises vorschreiben.

Balearia bietet stattdessen ausschließlich einen zeitlich eingeschränkt gültigen Gutschein an. Der kommt für mich nicht in Frage, da ich ihn im Gültigkeitszeitraum keinesfalls werde nutzen können – ganz abgesehen davon daß ich nicht die Deutsche Bank bin und an notleidende Firmen unbesicherte Kredite vergebe.

Mein primärer Vertragspartner ist aber AFerry – schließlich habe ich bei denen gebucht und an die bezahlt. Die hatten ein Nachrichtensystem auf ihrer Website, mit dem man mit dem Kundenservice Kontakt aufnehmen konnte. Positiv ist zu vermerken, daß tatsächlich immer nach spätestens 24h eine Antwort eines Menschen da war. Das nutzt nur nichts, wenn deren Aussage immer nur ist mehr als den Gutschein von Balearia könne man nicht anbieten – ansonsten solle mich doch direkt an Balearia wenden. Da half auch kein Verweis auf die Rechtslage und die eindeutigen europäischen Regulierungen.

Die Kundenbetreuung wurde AFerry wohl dann irgendwann zu doof und das Nachrichtensystem wurde durch ein neues mit automatischem Chatbot ersetzt. Dahinter werkelte offenbar eine hochentwicklete künstliche Intelligenz Dummheit. Damit war auf diesem Wege Hopfen und Malz verloren.

Ich habe dann die Forderung per Schneckenpost an AFerry auf den Weg gebracht:

Gemäß
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
sind Sie zur Rückzahlung des Fährpreises in Höhe von 262,00 EUR verpflichtet.
Ich fordere Sie auf, dieses umgehend zu erledigen.
Ich weise darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, mir innerhalb eines Monats zu antworten und innerhalb von zwei Monaten eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Parallel habe ich die europäische Online Streitbeilegung gestartet, ohne da allzuviel Hoffnung zu haben daß das was nutzt.

Ich weiß nicht woran es nun lag – aber nach einigen Wochen kam dann eine volle Erstattung vomn AFerry – ohne irgendeinen Kommentar. Man hatte wohl ein Einsehen in die Rechtslage.

Dass gibt von mir eine Schulnote 5 – es wurde zwar erstattet, aber das erst nach viel Hin und Her und massivem Druck meinerseits. Wenn ich da nicht immer am Ball geblieben wäre, wäre da sicher nichts passiert.

Leider musste ich inzwischen feststellen, daß AFerry damit noch zu den besseren Firmen gehört … dazu morgen mehr.

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